Zustifterrente als Alternative

Die Zustifterrente als Alternative zur Immobilienrente

Das Modell der Immobilienrente bzw. der Umkehrhypothek haben wir bereits im Rahmen dieser Webseite kennen gelernt. Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, um sich ein zusätzliches Renteneinkommen im Alter zu verschaffen, ohne dafür aus dem geliebten Heim ausziehen zu müssen.

Die Rede ist von der sogenannten Zustifterrente, die in Deutschland ausschließlich von der Stiftung Liebenau angeboten wird. Sie ähnelt in vielen Punkten einer normalen Leibrente, einige Unterschiede gibt es jedoch.

Funktionsweise einer Zustifterrente

Bei der Inanspruchnahme einer Zustifterrente veräußert der Immobilienbesitzer seine Immobilie an die genannte Stiftung und erhält dafür sowohl ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Immobilie als auch eine entsprechende monatliche Zusatzrente. Nach seinem Tod fällt die Immobilie dann vollständig der Stiftung zu, und kann von dieser beliebig verwertet werden. Bis hierhin stimmt die Zustifterrente also genau mit der bekannten Leibrente überein. Es gibt jedoch noch weitere Gemeinsamkeiten.

Spenden oder nicht?

Die Stiftung Liebenau steht für den guten Zweck. Sie hilft alten Menschen, Menschen mit Behinderung und anderen Personen, die Unterstützung brauchen. Die Zustifterrente ist ein Weg, diese Aktionen zu finanzieren.

Tendenziell ist aufgrund des karikativen Charakters davon auszugehen, dass die Zustifterrente nicht die beste finanzielle Option darstellt. Wenn Sie einen gewissen Abstrich in finanzieller Hinsicht hinnehmen möchten, um nach Ihrem Tod etwas für die gute Sache zu tun, ist die Stiftung Liebenau sicher die erste Wahl.

Möchten Sie den maximalen finanziellen Vorteil erwirtschaften, sollten Sie mit einem Experten sprechen und sich über das Thema Leibrente informieren.

So darf die Immobilie zur Inanspruchnahme der Zustifterrente ebenfalls nicht oder allenfalls nur gering belastet sein. Auch muss sie einen Mindest-Verkehrswert aufweisen, damit der Eigentümer diese Form der Zusatzrente in Anspruch nehmen kann.

Unterschiede zwischen Immobilienrente und Zustifterrente

Kommen wir nun auf die Unterschiede zwischen den beiden Formen der Zusatzrente zu sprechen. Im Gegensatz zur Immobilienrente übernimmt die Stiftung Liebenau bei der Zustifterrente die vollständigen Kosten für das Anfertigen eines Gutachtens über den Immobilienwert. Auch die Notarkosten, welche durch den Eintrag ins Grundbuch entstehen, werden von der Stiftung übernommen. Bei der „normalen“ Immobilienrente müssen diese Kosten der Vertragsnehmer komplett selbst begleichen.

Bei der Auszahlung seiner Zusatzrente hat der Vertragsnehmer im Zusammenhang mit der Zustifterrente mehrere Möglichkeiten: er kann sich die Rente entweder in einem Einmalbetrag oder in Form von monatlichen Raten auszahlen lassen. Dabei ist es sowohl möglich, die monatlichen Raten bis zum Lebensende festzulegen, als auch diese nur für einen vorbestimmten Zeitraum auszahlen zu lassen.

Wird ein Endpunkt der Rentenzahlungen festgelegt und der Vertragsnehmer verstirbt vorher, so wird die Rente weiterhin an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Zusätzlich ist es möglich, die monatliche Zusatzrente bis ans Lebensende mit einer einmaligen Auszahlung oder einer Zeitrente zu kombinieren. Diese Möglichkeit besteht bei der normalen Immobilienrente nicht.

Die Stiftung Liebenau geht davon aus, dass der ehemalige Eigentümer sich selbst um die Instandhaltung der Immobilie kümmert. Nur in Ausnahmefällen springt die Stiftung hier ein und lässt sich diesen Service auch bezahlen. Das bedeutet, der Wert des Objektes wird um eine weitere Pauschale reduziert. Die sich so errechnende Rente verringert sich also.

Ein gewisser Teil des Wertes der Immobilie muss abgeschrieben werden

Der Eigentümer muss auch bei der Zustifterrente damit leben, einen gewissen Teil des Wertes der Immobilie abzuschreiben. Auch diese Form der Zusatzrente ist also relativ teuer. Experten gehen davon aus, dass der Immobilienbesitzer bei Inanspruchnahme der Zustifterrente etwa 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie verliert. Dieser Teil des Kapitals wird für die Nebenkosten, die Gutachter- und Notarkosten sowie eventuell anfallende Instandhaltungskosten berechnet.

Fazit zur Zustifterrente

Die Zustifterrente bietet gegenüber der herkömmlichen Leibrente für den Vertragsnehmer einige Vorteile, ist dafür aber mit noch höheren Kosten verbunden. Sie lohnt sich daher nur dann, wenn die eigene Immobilie noch für eine relativ lange Zeit bewohnt werden soll. Allerdings kann die eigene Lebenszeit kaum realistisch abgeschätzt werden, so dass sich daraus für den Vertragsnehmer ein gewisses Risiko ergibt.

Wie man eine Leibrente berechnen kann bzw. warum pauschale Berechnungen zum Teil gar nicht möglich sind, zeigt unser folgender Ratgeber auf:

Immobilienrente berechnen »

Zustifterrente oder Leibrente?

Beide Versionen bedeuten den Verkauf der Immobilie und der Verrentung des Wertes. Der auffälligste Unterschied der beiden Konzepte liegt in der Sorge um die Instandhaltung. Sprechen Sie mit einem unabhängigen Experten über das Für und Wider: