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Was passiert im Todesfall?

Was passiert im Falle des Todes des Vertragsnehmers einer Immobilienrente?

Was im Todesfall genau passiert, hängt bei der Immobilienrente und der Umkehrhypothek stark davon ab, welche Variante gewählt wurde und wie die Verträge gestaltet sind.

Der Normalfall stellt sich folgendermaßen dar: Der Vertragsnehmer verstirbt, damit endet die Pflicht des Kapitalgebers zur Auszahlung der Immobilienrente. Das dadurch vergebene Darlehen wird nun zur Rückzahlung fällig. Diese Rückzahlung geschieht durch die Verwertung der Immobilie, also durch deren Verkauf. Mit dem Verkaufserlös tilgt der Kapitalgeber den Kreditbetrag, eventuell verbleibende Überschüsse können an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Es gibt jedoch noch weitere Vorgehensweisen im Todesfall, die sich von Anbieter zu Anbieter deutlich voneinander unterscheiden können.

So gibt es einzelne Anbieter, die im Falle des Todes des Vertragsnehmers eventuell verbleibende Überschüsse aus der Verwertung der Immobilie nicht an die Hinterbliebenen auszahlen, dem Vertragsnehmer dafür aber zu Lebzeiten eine etwas höhere monatliche Rente auszahlen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit (insbesondere bei der Umkehrhypothek), dass die Erben nach dem Tod des Vertragsnehmers die Kreditschuld aus eigenen Mitteln tilgen und so die Immobilie in ihrem Besitz halten können.

In Spezialfällen (z. B. bei der Zustifterrente) besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die vertraglich zugesicherte Rente auch nach dem Tod des Vertragsnehmers an dessen Ehefrau oder andere Hinterbliebene weiterzuzahlen.

Das Darlehen wird in diesem Fall also vollständig ausbezahlt, unabhängig vom Tod des Vertragsnehmers.

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