Todesfall des Vertragsnehmers

Was passiert beim Tod des Vertragsnehmers mit der Immobilienrente?

Der Sinn einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek besteht vornehmlich darin, im Altersruhestand zusätzliches Kapital zu generieren, ohne dafür sein gewohntes Zuhause verlassen zu müssen. Schließlich hat man sich die eigenen vier Wände über Jahre oder Jahrzehnte hart erarbeitet. Welcher Ruheständler möchte da auf seine alten Tage noch einmal in eine ihm fremde Umgebung umziehen?

Was passiert im Todesfall mit der Immobilie?

Nun stellt sich aber die Frage, was im Todesfall des Vertragsnehmers mit der Immobilie passiert. Die Antwort auf diese Frage hängt ganz davon ab, welche individuellen Gegebenheiten vorliegen und welche Art von Immobilienrente beziehungsweise Umkehrhypothek in Anspruch genommen wurde.

Ehepartner genießen lebenslanges Wohnrecht

Unterstellen wir zunächst einmal, dass der Vertragsnehmer zusammen mit seiner Ehefrau bis zum Lebensende in der Immobilie gewohnt hat. Die Ehefrau ist jedoch etwas jünger und noch bei guter Gesundheit, als ihr Mann verstirbt.

Für die Erben sparen?

Es hat Jahre und Jahrzehnte gedauert, bis die Immobilie abbezahlt war und als lastenfreies Eigenheim bezeichnet werden konnte. In den späten Jahren sollte man sich darum nicht zurückhalten und genießen, was man sich so hart erarbeitet hat.

Die Erben sind geliebte Menschen und sie sollten verstehen, wenn die Älteren das selbst erwirtschaftete Vermögen auch selbst verwerten. Und zwar zu best-möglichen Konditionen. Das Konzept der Leibrente bietet eine Möglichkeit, genau das umzusetzen.

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In fast allen Verträgen für die Immobilienrente oder für eine Umkehrhypothek ist festgelegt, dass auch der Ehepartner oder andere im Haushalt lebende Angehörige ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie genießen.

Es wird sich also in diesem Fall nichts ändern. Die Immobilienrente wird weiter ausgezahlt (bei manchen Anbietern allerdings nur noch ein verminderter Betrag), und der Kapitalgeber muss mit der Verwertung der Immobilie abwarten, bis auch der im Haushalt lebende Ehepartner oder Angehörige verstirbt.

Was passiert wenn Vertragsnehmers allein lebenden?

Kommen wir nun zu einem zweiten Fallbeispiel: Der Vertragsnehmer lebt alleine in der Immobilie und verstirbt. Er hatte zuvor einen Vertrag zur Leibrente abgeschlossen. Das bedeutet, er hat seine Immobilie bereits im Vorfeld verkauft und erhielt dafür bis seinem Lebensende die entsprechende Rente. In diesem Fall steht die Immobilie nach dem Tod des Vertragsnehmers dem Kapitalgeber zur freien Verfügung. Er kann diese also verkaufen, vermieten oder auch selbst nutzen. Der Vertrag zur Immobilienrente ist damit erfüllt und es bestehen keine weiteren Verpflichtungen.

Was passiert mit Immobilienrente nach dem Tod des Vertragsnehmers?

Das dritte Beispiel betrifft explizit die Umkehrhypothek. Hierbei handelt es sich also um den Fall, dass der Kapitalgeber dem Eigentümer der Immobilie lediglich ein Darlehen gewährt. Die Immobilie wird demnach nicht verkauft. Auch hierbei ist es möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die besagt, dass die in Anspruch genommene Hypothek erst nach dem Tod des Vertragnehmers zurückgezahlt werden muss.

Keine Sorge um die Erben in diesem Fall. Sie müssen für die Hypothek nicht gerade stehen, beziehungsweise diese zurückzahlen. Sie können aber, wenn sie wollen. Das kann entweder aus eigenen finanziellen Mitteln geschehen, wodurch die Immobilie in der Familie verbleibt, oder die Erben entscheiden sich, die Immobilie zu verkaufen und den Kaufpreis für die Tilgung der Hypothek zu verwenden.

In vielen Fällen ist es auch möglich, dass der Kapitalgeber bei der Immobilienrente die Verwertung des Objektes übernimmt und den damit generierten Überschuss an die Erben auszahlt. Allerdings entstehen hierbei oftmals sehr hohe Bearbeitungs- und Nebenkosten, die dann vom Erlös abgezogen werden müssen.

Umkehrhypothek sind gut für die Erben

Eine Umkehrhypothek empfiehlt sich dann, wenn die Erben mit Immobilien versorgt werden sollen. Sie haben die Möglichkeit, die Hypothekenschuld nach dem Tod des Vertragsnehmers selbst zu begleichen. Verstirbt der Eigentümer früher, ist das Darlehen noch relativ überschaubar und die Erben können mit relativ wenig Kapital die Immobilie in der Familie halten.

Inwiefern die Zustifterrente eine Alternative zur Immobilienrente sein kann, erläutern wir hier:

Die Zustifterrente als Alternative zur Immobilienrente »

Keine Erben – keine Fragen

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