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Steuerliche Behandlung

Wie wird die Immobilienrente steuerlich gehandhabt?

Während Zinseinnahmen in der Regel komplett besteuert werden, ergibt sich bei Inanspruchnahme der Immobilienrente für den Kapitalnehmer ein deutlicher Steuervorteil.

Diese Einnahmen werden nämlich nur mit ihrem Ertragswert besteuert. In den meisten Fällen muss der Kapitalgeber demnach für seine Immobilienrente überhaupt keine Steuern entrichten. Auch das lebenslange Wohnrecht unterliegt keiner Besteuerung.

Vergleicht man die Immobilienrente beispielsweise mit der Auszahlung einer Lebensversicherung, so ergeben sich daraus handfeste Vorteile.

Während die steuerfreie Auszahlung des Kapitals aus der Lebensversicherung einen Ansparzeitraum von mindestens 12 Jahren voraussetzt, ist dieser für die Immobilienrente nicht festgelegt. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich die Immobilienrente also in jedem Fall!

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