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Finanzielle Belastung für Erben

Welche finanziellen Belastungen kommen bei der Inanspruchnahme einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek auf die Erben zu?

Das kommt ganz auf die Gestaltung des Vertrages an. Wird die Immobilie an den Kapitalgeber verkauft, kommen nach dem Tod des Vertragsnehmers keinerlei finanzielle Belastungen auf die Erben zu. Die Immobilie fällt dann an den Kapitalgeber und kann von diesem beliebig verwertet werden.

Auch bei der Umkehrhypothek dient die Immobilie selbst als Sicherheit für den vergebenen Kredit. Bei der Rückzahlung gibt es allerdings mehrere Wege. Die Immobilie kann – wie im ersten Beispiel beschrieben – durch den Kapitalgeber verwertet werden, die Differenz zwischen dem zurückzuzahlenden Kreditbetrag und dem erzielten Kaufpreis bekommen die Erben dann ausgezahlt.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Erben den Kredit aus eigenen Mitteln zurückzahlen und somit die Immobilie in ihrem Besitz halten.

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