Wohnrecht auf Lebenszeit
Wie funktioniert das mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit?
Eine Immobilienrente hat die Aufgabe, dem Vertragsunternehmer zusätzliches Kapital zu beschaffen, ohne dass dieser dafür seine über viele Jahre hart erarbeitete Immobilie verlassen muss.
Aus diesem Grund wird im Zuge der Vertragsgestaltung ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, das anschließend auch in das Grundbuch der Immobilie eingetragen wird.
Konkret bedeutet das: Auch wenn der Eigentümer im Rahmen der Immobilienrente seine Immobilie veräußert, darf er bis zum Lebensende in dieser wohnen bleiben. Erst danach ist es dem Kapitalgeber gestattet, die Immobilie zu verwerten beziehungsweise zu verkaufen.
So genießt der Vertragsnehmer das beruhigende Gefühl, seine Immobilie weiterhin wie gewohnt nutzen zu können, erhält aber trotzdem eine deutliche Aufstockung seiner monatlichen Rente.
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