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Kosten für Erben

Entstehen den Erben Aufwendungen, wenn die Kosten für eine Umkehrhypothek den Immobilienwert übersteigen?

Unbestritten ist eine Umkehrhypothek ein sehr teures Vergnügen. Bereits nach zehn Jahren kann sich der Kreditbetrag durch die Zinsen und Nebenkosten mehr als verdoppelt haben.

So kann es in einigen Fällen vorkommen, dass bei besonders langfristiger Inanspruchnahme einer Umkehrhypothek die Kosten so weit steigen, dass der Wert der Immobilie übertroffen wird. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Erben die Differenz zwischen dem tatsächlichen Immobilienwert und dem zurückzuzahlenden Kreditbetrag übernehmen müssen.

Dem ist jedoch nicht so. In allen Verträgen zur Umkehrhypothek ist explizit festgelegt, dass lediglich die Immobilie selbst als Sicherheit für den Kredit dient. Das Risiko der Langlebigkeit des Vertragsnehmers und somit der exorbitant steigenden Kosten muss in diesem Fall also der Kapitalgeber übernehmen.

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