Kosten bei Inanspruchnahme
Welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme einer Immobilienrente an?
Egal, ob die klassische Immobilienrente oder eine Umkehrhypothek in Anspruch genommen wird – in beiden Fällen fallen verschiedene Kostenpositionen an, die zusammengerechnet eine nicht unerhebliche Summe ergeben.
Zunächst sind vom Immobilieneigentümer die Kosten für das Anfertigen des Wertgutachtens zu tragen, und auch die Notarkosten für die Änderung des Grundbucheintrags muss grundsätzlich der Kapitalempfänger übernehmen.
Außerdem fällt beim Vertragsabschluss eine Bearbeitungsgebühr an, deren Höhe von der Darlehenssumme abhängt. Nicht zu vergessen sind natürlich die Zinsen. Hier muss mit Zinssätzen von teilweise deutlich über zehn Prozent gerechnet werden.
Fasst man all diese Kosten zusammen, so wird deutlich, dass die Immobilienrente für den Kapitalnehmer sehr teuer werden kann.. Die Kreditschuld kann sich schon nach zehn Jahren mehr als verdoppeln.
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