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Auszug aus Immobilie

Welche Möglichkeiten habe ich, bei einem Auszug die Immobilienrente weiter zu erhalten?

Im Normalfall bedeutet der Auszug aus der Immobilie auch das Ende des Vertrags zur Immobilienrente. Das bedeutet, die Immobilie kann nun vom Kapitalgeber verwertet werden, um den von ihm ausgezahlten Kreditbetrag damit zu tilgen. Eventuelle Überschüsse werden dann an den ehemaligen Eigentümer, oder – nach dessen Tod – an die Erben ausgezahlt.

Viele fürchten sich jedoch davor, bei einer notwendigen Pflegebedürftigkeit und einem damit verbundenen obligatorischen Auszug sofort ihre Immobilie zu verlieren. Aus diesem Grund besteht bei einzelnen Anbietern der Immobilienrente die Möglichkeit, die Immobilie trotz Auszug weiter zu behalten und damit auch die Immobilienrente weiterhin zu beziehen.

In diesen Fällen ist eine Vermietung der Immobilie möglich. Der Eigentümer kann also ausziehen, vermietet sein Objekt im Anschluss und bezieht die Immobilienrente damit trotzdem weiter. Wem eine solche Regelung wichtig ist, der sollte jedoch genau darauf achten, dass sie explizit im Vertrag festgelegt wird.

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