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Überschuss bei Verwertung

Was passiert, wenn bei der Verwertung der Immobilie ein Überschuss bleibt?

Bei Inanspruchnahme der Immobilienrente ist der Ablauf normalerweise vertraglich so geregelt, dass die Immobilie an den Kapitalgeber verkauft wird und dieser das Objekt nach dem Tod oder einem Auszug des Noch-Eigentümers beliebig verwerten kann.

Grundsätzlich ist die Immobilienrente als Darlehen zu verstehen, das durch das Objekt selbst abgesichert ist, und auch mit diesem getilgt wird.

Wenn der Vertragsnehmer nun aus seinem Haus auszieht (zum Beispiel aufgrund einer stationären Pflegebedürftigkeit in einem Heim) oder verstirbt, wird die Bank beziehungsweise Versicherungsgesellschaft die Immobilie verkaufen und den Erlös zunächst zur Tilgung ihres Darlehens verwenden.

Oftmals bleibt hierbei aber ein gewisser Überschuss. Dieser kann dann an die Hinterbliebenen oder an den Vertragsnehmer selbst ausgezahlt werden.

Durch die Nebenkosten und Zinskosten bei der Immobilienrente oder Umkehrhypothek bleibt jedoch in vielen Fällen nur noch ein kleiner Überschuss übrig.

Sollte keine Überschuss bleiben oder sogar der Verkaufserlös der Immobilie nicht zur Tilgung des Darlehens ausreichen, gehen der Vertragsunternehmer beziehungsweise die Hinterbliebenen leer aus.

Es braucht sich jedoch niemand Sorgen zu machen, den Differenzbetrag im letztgenannten Fall zuschießen zu müssen. Dieses Risiko trägt alleine der Kapitalgeber.

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