Was sind Sterbetafeln?
Das größte Risiko für den Kapitalgeber besteht bei der Immobilienrente oder Umkehrhypothek in der Langlebigkeit des Vertragspartners. Die Einstiegsgrenze beträgt oft 60 Jahre.
Gehen wir nun davon aus, dass ein Vertragsnehmer 95 Jahre alt wird, so muss der Kapitalgeber diesem 35 Jahre lang seine Immobilienrente auszahlen. Zum Teil können hier Beträge zusammenkommen, die den Wert der gesamten Immobilie übersteigen.
Außerdem kann der Kapitalgeber die Immobilie in solchen Fällen erst nach vielen Jahren verwerten beziehungsweise weiterverwenden.
Um das Risiko der Langlebigkeit so gering wie möglich zu halten, ziehen die Anbieter von Immobilienrenten und Umkehrhypotheken sogenannte Sterbetafeln zu Rate. Dabei handelt es sich um spezielle Tabellen, die die durchschnittliche Sterblichkeitsrate bestimmter Personengruppen unter verschiedenen Voraussetzungen auflisten.
So kann der Kapitalgeber besser abschätzen, welches Risiko er eingeht, wenn ein Kunde in einem bestimmten Alter einen Vertrag zur Immobilienrente oder Umkehrhypothek bei ihm abschließt.
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