Voraussetzungen für Immobilienrente
Anbieter legen Voraussetzungen individuell fest
Grundsätzlich kann der Anbieter dieser Finanzierungsform selbst festlegen, welche Voraussetzungen sein Kunde erfüllen muss, um in den Genuss einer Immobilienrente oder Umkehrhypothek zu kommen. Einige dieser Voraussetzungen gelten inzwischen jedoch als standardisiert und werden nahezu von jedem Anbieter veranschlagt. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden etwas näher vorstellen.
Altersgrenzen sind üblich
Gang und gäbe ist es inzwischen, bestimmte Altersgrenzen festzusetzen, unterhalb derer die Immobilienrente nicht abgeschlossen werden kann. Bei einigen Anbietern handelt es sich hierbei um das 60. Lebensjahr. Bei anderen Anbietern wird jedoch ein Mindestalter von 65 Jahren vorausgesetzt.
Krediten Hürden sind unnötig
Unabhängig davon, ob eine Immobilie angeschafft bzw. erstellt, oder ein bestehendes Objekt verrentet werden soll, die bürokratischen Hemmnisse ähneln sich sehr. Natürlich werden mitunter andere Anforderungen abgefragt. Die Kreditzusage hängt am Ende des Tages allerdings von gewissen Faktoren ab.
Weniger kompliziert ist der Verkauf einer Immobilie auf Raten mittels sogenannter Leibrente. Käufer und Verkäufer werden sich über wenige Bedingungen einig, ein Notar segnet den Kaufvertrag ab und die Sache geht seinen Gang. Ein wichtiges Plus ist, dass meist keine Bank im Spiel ist.
Lesen Sie bei uns, welche Vorteile diese Form der Altersabsicherung für Sie haben kann.
Immobilie muss vollständig oder größtenteils lastenfrei sein
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Immobilie komplett oder zumindest weitgehend lastenfrei ist. Das bedeutet: Die Immobilie sollte möglichst komplett abbezahlt sein. Einige Anbieter offerieren die Immobilienrente aber auch, wenn noch geringe Belastungen bestehen. Dies ist allerdings die Ausnahme.
Ausreichender Wert der Immobilie erforderlich
Weiterhin muss der Wert der Immobilie für eine Mindest-Immobilienrente ausreichend sein. Einige Anbieter geben vor, dass mindestens 150 Euro monatlich an Rente ausgezahlt werden müssen, bei anderen sind es 200 oder 250 Euro. Ist die Immobilie nicht genug wert, kann kein Vertrag abgeschlossen werden. Zudem wird in vielen Verträgen zur Immobilienrente festgelegt, dass der Noch-Eigentümer dazu verpflichtet ist, die Immobilie regelmäßig instand zu halten und zu pflegen. Damit soll der Wert dauerhaft erhalten werden. Würde die Immobilie auf Grund von mangelhafter Instandhaltung an Wert verlieren, ginge auch der monetäre Wert der Sicherheit des Kreditgebers zurück.
Rentenhypothek als Variante der Immobilienrente
Inzwischen gibt es übrigens auch abgemilderte Modelle der Immobilienrente, für deren Inanspruchnahme der Kunde keine solch strengen Voraussetzungen wie oben beschrieben erfüllen muss. So bietet die Hannoversche Leben beispielsweise eine so genannte Rentenhypothek an. Diese gleicht im Grunde einem gewöhnlichen Hypothekenkredit, jedoch wird hierbei keine Tilgungszahlung vorgenommen, sondern der Kunde muss lediglich die Zinsen in monatlichen Raten zurückzahlen. Dabei wird der Zinssatz bis zu seinem Lebensende festgeschrieben.
Die üblichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Darlehens bleiben von den genannten Bedingungen unberührt und sollten ebenfalls vom Interessenten erfüllt werden. Lediglich die Bonität spielt bei dieser Kreditform eine eher untergeordnete Rolle.
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